Preisliste für Saison 2011/ 2012 (ab mindestens 4 Übernachtungen)
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Winter 2011/ 2012 |
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Vorsaison: Vom
01.12.2011 bis 18.12.2011 |
27,00 bis
32,00 pro
Person, plus Kurtaxe z. Zt. 2,50 pro Person + Tag |
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Hauptsaison: Vom
18.12.2011 bis 08.01.2012
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29,00 bis
34,00 pro
Person, plus Kurtaxe z. Zt. 2,50 pro Person + Tag |
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Sommer 2012
Im Sommer fahren unsere Hausgäste gratis mit acht Bergbahnen: |
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Vorsaison: Vom
15.04.2012 bis 01.07.2012 |
25,00 bis
30,00 pro
Person, plus Kurtaxe z. Zt. € 2,50 pro Person + Tag |
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Hauptsaison Vom 01.07.2012 bis 07.10.2012 |
27,00 bis
32,00 pro
Person, plus Kurtaxe z. Zt. 2,50 pro Person + Tag |
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Zuschläge bei Kurzbuchungen: Bis 3 Tage pro Person 4,00 |
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Stornierung eines
Mietvertrages Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes. Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Halb- oder Vollpension beträgt der Abzug rund 25 Prozent, bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden. Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen daher eine Reiserücktritt - Versicherung; z.B.: Elvia |
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