Preisliste für Saison 2011/ 2012 (ab mindestens 4 Übernachtungen)

Winter 2011/ 2012

Vorsaison:

Vom 01.12.2011 bis 18.12.2011
und
08.01.2012 bis 29.01.2012
11.03.2012 bis 15.04.2012

€ 27,00 bis € 32,00 pro Person, 
plus Kurtaxe z. Zt. € 2,50 pro
Person + Tag

Hauptsaison:

Vom 18.12.2011 bis 08.01.2012
und
vom
29.01.2012 bis 11.03.2012


€ 29,00 bis € 34,00 pro Person, 
plus Kurtaxe z. Zt. € 2,50 pro
Person + Tag

Sommer 2012

Im Sommer fahren unsere Hausgäste gratis mit  acht Bergbahnen:
Kanzelwand-, Walmendingerhorn-, Fellhorn- und Nebelhorn-, Ifen-, Heuberg- Söllereckbahn und Zafernalift

 

Vorsaison:

Vom  15.04.2012  bis  01.07.2012
und
 vom
07.10.2012  bis  01.12.2012

€ 25,00 bis € 30,00 pro Person, 
plus Kurtaxe z. Zt. € 2,50 pro
Person + Tag

Hauptsaison

Vom 01.07.2012  bis  07.10.2012

€ 27,00 bis € 32,00 pro Person, 
plus Kurtaxe z. Zt. € 2,50 pro
Person + Tag


Kinderermäßigung:

  • Bis    2  Jahre im Elternzimmer frei,

  • von 3 bis  6  Jahre im Elternzimmer 50%

  • von 7 bis   11 Jahre im Elternzimmer 40%

  • von 12 bis 16 Jahre im Elternzimmer 20 %
    Kurtaxe ab 14 Jahren € 2,30    

Zuschläge bei Kurzbuchungen:

Bis 3 Tage pro Person € 4,00

tracht.jpg (14364 Byte)

Stornierung eines Mietvertrages 
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Halb- oder Vollpension beträgt der Abzug rund 25 Prozent, bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte „Drei Tage Regelung“ oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktritt - Versicherung; z.B.:
Elvia


Während der Hauptsaison können Kurzbuchungen unter 3 Tagen oder Wochenende
nur ganz kurzfristig telefonisch angenommen werden.


Ihre Familie Matt